Bremmsche Stiftung

Preise

Vollstationäre Pflege (geltende Pflegesätze in Euro ab 01.01.2023)

  PG 1PG 2PG 4PG 4

 PG 5

 
Pflegebedingte Kosten (pro Tag) 43,6254,7170,8887,7495,31 
        
Unterkunft und Verpflegung (pro Tag) 38,6538,6538,6538,6538,65 
nur Sondenernährung * 33,0433,0433,0433,0433,04 
Investitionskosten Doppelzimmer 14,3714,37
14,37
14,37
14,37 DZ
        
Vergütungszuschlag Ausbildung 4,374,374,374,374,37 DZ
Zwischensumme (pro Tag) * 101,09112,18128,35145,21152,78 DZ
Gesamtkosten
(vollstationär, DZ, pro 30,42 Tagen)
 3.075,16     3.412,52     3.904,41     4.417,29     4.647,57 DZ
        
Investitionskosten Einzelzimmer 15,3715,3715,3715,3715,37 EZ
Zwischensumme (pro Tag) * 102,09113,18129,35146,21153,78 EZ
Gesamtkosten
(vollstationär, EZ, pro 30,42 Tage)
 3.105,583.442,943.934,834.447,714.677,99 EZ
Eigenanteil nach Abzug Pflegekasse 2.980,582.672,942.672,832.672,712.672,99 
Zuschuss Pflegekasse     125,00770,001.262,001.775,002.005,00 

* = Der Wert für eine Sondenernährung ist nur im Falle dieser Ernährungsform zu berücksichtigen

DZ = Werte bei Doppelzimmerbelegung
EZ = Werte bei Einzelzimmerbelegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung setzen sich wie folgt zusammen:
Unterkunft: 21,84 €
Verpflegung: 16,81€ (bei Sondenernährung 11,21 €)

Zu den pflegebedingten Kosten zahlt die Pflegekasse bei Einstufung in eine Pflegestufe zwischen 125,– bis 2.005,– € dazu.
Bewohner die ausschließlich Sondennahrung erhalten, zahlen den geringeren Satz für Unterkunft und Verpflegung.
Bei der Pflegestufe 0 sind die Kosten in vollem Umfang selbst zu tragen. In allen Einzelfällen muss eine eventuelle Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger geprüft werden.

Kurzzeitpflege (geltende Pflegesätze in Euro ab 01.01.2023)

   PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegebedingte Kosten (pro Tag) 43,6254,7170,8887,7495,31
       
Unterkunft und Verpflegung (pro Tag) 38,6538,65
38,65
38,65
38,65
nur Sondenernährung * 29,8029,8029,8029,8029,80
Investitionskosten 7,897,89
7,89
7,89
7,89
Vergütungszuschlag Ausbildung 4,374,374,374,374,37
Gesamtkosten (pro Tag) * 94,61105,70121,87138,73146,30
       
Zuschuss Pflegekasse Kurzzeitpflege 1.775,001.775,001.775,001.775,001.775,00
Zuschuss Pflegekasse Verhind.pfl. 1.612,001.612,001.612,001.612,001.612,00

* = Der Wert für eine Sondenernährung ist nur im Falle dieser Ernährungsform zu berücksichtigen

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung setzen sich wie folgt zusammen:
Unterkunft: 21,84 €
Verpflegung: 16,81 € (bei Sondenernährung 11,21 €)

Zu den pflegebedingten Kosten zahlt die Pflegekasse bei Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 einen Zuschuss von bis zu € 1.715,00 KP und € 1.612,00 VH .
Bewohner die ausschließlich Sondennahrung erhalten, zahlen den geringeren Satz für Unterkunft und Verpflegung.

In allen Einzelfällen muss eine eventuelle Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger geprüft werden.